| Konsiliarische Untersuchungen/ Psychotherapie |
Sie möchten mir eine Patientin oder einen Patienten für eine
konsiliarische Untersuchung oder für eine psychotherapeutische
Behandlung anmelden?
Senden Sie mir bitte ein kurzes Überweisungsschreiben mit den üblichen
Angaben (Beschwerden, Anamnese, Diagnosen usw.) an:
Dipl.-Psych. P. Rossi
Fachpsychologe für Psychotherapie FSP
Ausserdorfstrasse 36; 5603 Staufen
Tel: 062 891 77 90
Fax: 062 891 77 91
piero.rossi @ hin.ch
Download Verordnungsformular (PFD-File)
Sonderfall: POS-Anerkennung nach dem 9. Lebensjahr?
Auch wenn es sich erst nach dem 9. Lebensjahr abzeichnen sollte, dass eine IV-Anerkennung gemäss GgV 404 angezeigt ist, kann ein entsprechender Antrag bei der IV gestellt werden. Inwieweit die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind oder nicht, klären wir auf Wunsch gerne ab.
Sonderfall bei Kindern, welche bereits wegen dem
Geburtsgebrechen GgV 404 (psychoorganisches Syndrom) bei der
Invalidenversicherung angemeldet sind
Senden Sie der zuständigen IV-Stelle zwecks Begründung der
medizinischen Massnahme "Psychotherapie nach ärztlicher Verordnung"
ein kurzes Schreiben mit Angaben zu den Diagnosen und der
Indikation. Nach Vorliegen der Verfügung der IV werden wir den/ die
Patienten/ -in und deren Eltern aufbieten.
Aktenkonsilium
Sie wünschen ein Aktenkonsilium oder haben sonstige Fragen bezüglich
Diagnostik, Differenzialdiagnostik und Therapie eines Patienten?
Bitte senden Sie mit in diesem Fall eine Mail oder nehmen Sie
anderweitig Kontakt mit mir auf. Wir bemühen uns, auch
diesbezügliche Anfragen schnell und unkompliziert zu bearbeiten.
Diese Seite wurde letztmals aktualisiert am 14.05.2011